Bauschäden

Jeder Bauherr hat mit Schäden an seinem Gebäude zu kämpfen, denn es gibt kein Gebäude ohne Schäden!

Jeder Bauherr(frau), oder Käufer(in) hat irgend wann einmal das vom Bauträger gekaufte, vom Fertighaushersteller aufgestellte oder vom Architekten geplante und von einzelnen Handwerksfirmen errichtete Haus abzunehmen.

Der manchmal als lästiges Übel empfundenen Abnahme kommt dabei wesentliche Bedeutung zu. Denn alles was zur Abnahme nicht vorhanden, nicht fertiggestellt oder bereits als schadhaft erkannt wird, muss in ein stets zu führendes schriftliches Abnahmeprotokoll aufgenommen werden. Unterbleibt dies, gilt alles, auch die Bauteile die schon während der Ausführung problematisch und strittig waren als beanstandungslos abgenommen! Selbst Vertragsstrafen, auch wenn sie vertraglich vereinbart waren, können verwirkt sein, wenn sie nicht ausdrücklich im Abnahmeprotokoll vorbehalten werden!

Später auftauchende Schäden, oftmals sind diese so klein und unbedeutend, dass die Eigentümer damit leben können oder wollen, können dann im Zuge der immer einzuräumenden Gewährleistung (i.d.R. 5 Jahre nach BGB) beanstandet werden und sollten vom Unternehmer beseitigt werden.

Wird der jedoch nicht tätig, sind manchmal Sachverständige und Rechtsanwälte notwendig um die Beseitigung durchzusetzen. Viele nehmen dann aber die Schäden hin, wenn sie nicht zu schwerwiegend sind, weil ihnen ein Rechtsstreit viel zu teuer, zu aufwendig und nervenaufreibend wäre.

Nachdem Häuser auch heute immer noch größtenteils handwerklich, also mit viel Handarbeit hergestellt werden, sind Schäden grundsätzlich nie zu vermeiden. Denken wir nur an kleine Risse, die z. B. zwischen einer Außenwand und der Gipskarton bekleideten Dachschräge fast unvermeidlich sind. Auch das Öffnen der Fugen bei sichtbaren Brettverschalungen oder die radialen Schwindrisse bei Vollholz sind obligatorisch. Dies sind Erscheinungen, die durch Schwindprozesse, meist durch Abgabe von Feuchtigkeit der Baustoffe unvermeidlich hervorgerufen werden.

Gerade der natürliche Baustoff Holz ist immer in Bewegung, was bei manchen Eigentümern zu Unbehagen führt. Während dies aber alles nur kleine “Schönheitsfehler” sind, gibt es Schäden, die nicht vorkommen sollten und bereits bei Planung sowie später bei der Ausführung vermieden werden müssen. Dies sind z. B. unerwünschte Durchfeuchtungen, die zu Abplatzungen, vorzeitiger Zerstörung der Baustoffe, Bewehrungskorrosion, Rissen, Auswaschungen, Salzausblühungen bis hin zum Schimmelpilzwachstum führen können.
Diese Auswirkungen werden in der Regel von den Eigentümern selbst erkannt. Zur Aufklärung der Mechanismen, die hinter solchen Prozessen stehen, werden Sachverständige gebraucht. Deren Aufgabe ist es zu ermitteln, welche Ursachen genau für die sichtbaren Schäden verantwortlich sind. Zur Durchsetzung der Ansprüche und Beurteilung inwieweit ein Mangel vorliegt werden dann Anwälte und Gerichte notwendig.

Damit es soweit nicht kommen muss, ist es immer sinnvoll und wesentlich kostengünstiger, das Baugeschehen schon vor Vertragsunterzeichnung von Fachleuten wie Architekten, Bauherrenberatern, Sachverständigen und Anwälten begleiten zu lassen.

Es gibt nämlich auch viele Arbeiten, die falsch ausgeführt werden und deshalb schadensträchtig sind, obwohl sie bei der Abnahme nicht erkannt werden, weil sie nicht mehr sichtbar sind. Deshalb ist eine stichprobenartige Begleitung des Bauvorhabens immer wichtig und sinnvoll. Eine Begleitung nur der Abnahme durch einen Sachverständigen oder Gutachter ist immer empfehlenswert, kann aber trotzdem keine Gewährleistung für Schadensfreiheit, sein!

Denn zu diesem Zeitpunkt sind nur noch fertige Oberflächen sichtbar und viele Probleme oder Ausführungsfehler die im Untergrund schlummern bleiben solange unerkannt, bis an den Oberflächen Schäden auftreten die dann von den Eigentümern selbst festgestellt werden.